Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen 




Wichtigste Bedingungen für unseren Shop in der Übersicht :

- Alle Lieferungen erfolgen GENERELL frei Haus. Es entstehen keine weiteren Kosten für Sie.
- Mindestauftragswert : 30,00 Euro, darunter berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von brutto 10,00 Euro
  Dieser Zuschlag wird extra ausgewiesen, wenn der
Auftragswert unter 30,00 Euro liegt.

- Wichtig : Konfektionierte Ware, d. h. alle Folien, Netze, Vliese, ...,   sind vom Umtausch ausgeschlossen. Siehe Widerrufsbelehrung.
- Lieferzeit                  :    sofort ab Lager, Zwischenverkauf vorbehalten.
- Die Wahl des Transportmittels steht in unserem Ermessen.


Widerrufsbelehrung:

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Firma dm-folien gmbh, Geschäftsführer Dieter Mühlinghaus, Patrick Mühlinghaus,
Hans-Böckler-Str. 21, D-72770 Reutlingen.
 
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Bestellwert einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Bestellwert zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
 
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download etc.).
 
Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.



Für den Geschäftsverkehr mit uns (nachfolgend dm) gelten ausschließlich die folgenden Bedingungen, auch für alle künftigen Geschäfte.

I.

1. Allen Angeboten, Vereinbarungen und Lieferungen liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde. Abweichend Bedingungen des Käufers, die dm nicht ausdrücklich und schriftlich anerkennt, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Lieferungen durch dm bedeuten keine Anerkennung der Bedingungen des Käufers.

2. Angebote von dm sind freibleibend und unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich und schriftlich als "verbindlich" gekennzeichnet sind.

II.

1. Preise: Unsere Preise verstehen sich einschließlich normaler Verpackung frachtfrei Empfänger. Falls der Versand als Eil- oder Expreßgut gewünscht wird, sind die Mehrkosten vom Käufer zu tragen. Alle im Shop angegeben Artikel werden FREI BRD geliefert.
Aufwendungen für die Erstellung von Klischees, Reinzeichnungen, Druckunterlagen und Spezialwerkzeugen werden gesondert in Rechnung gestellt. Sollten sich die unserer Kalkulation zugrunde liegenden Kosten wesentlich ändern, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen.

2. Versand: Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Wahl des Transportmittels steht in unserem Ermessen.

3. Lieferpflicht: Lieferfristen und Liefertermine gelten stets nur als annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich als bindend bezeichnet worden sind. Sie beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung und sind mit Meldung der Versandbereitschaft eingehalten. Sämtliche Liefergeschäfte stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
Lieferfristen beginnen erst, wenn über alle Einzelheiten der Bestellung Übereinstimmung erzielt ist. Verlangt der Käufer nach der Auftragsbestätigung eine Änderung und wird dieses Verlangen von dm akzeptiert, so beginnt die Lieferfrist erst mit der Bestätigung der Änderung.
Lieferfristen verlängern sich - unbeschadet der Rechte des verkäufers aus Verzug des Käufers - um den Zeitraum, um den der Käufer seinen Verpflichtungen aus seinem Abschluß oder anderen Abschlüssen dem Verkäufer gegenüber nachkommt. Dies gilt entsprechend für Liefertermine.
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse, auf die der Verkäufer keinen Einfluß hat und die die Lieferung verzögern oder unmöglich machen, ist der Verkäufer von seiner Lieferverpflichtung befreit, im Falle von Lieferhindernissen vorübergehender Dauer allerdings nur für den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Übergangsfrist. Als Fälle höherer Gewalt gelten auch Transportstörungen, Streiks, Devisenrestriktionen, Export- oder Importbeschränkungen sowie Personalknappheit. In solchen Fällen sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die vereinbarte Liefermenge herabzusetzen bzw. den Liefertermin hinauszuschieben. Im Falle der Herabsetzung der vereinbarten Liefermenge verbleibt dem Käufer das Recht - soweit die eingetretene Leistungsstörung von uns zu vertreten ist - von dem ganzen Vertrag zurückzutreten, wenn die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn kein Interesse hat.
Wird ein vereinbarter Liefertermin von uns um mehr als zwei Wochen überschritten, verzögert sich sonstwie die Erfüllung einer fälligen und angemahnten Lieferverpflichtung um mehr als zwei Wochen, oder tritt eine, sei es dauernde oder vorübergehende Unmöglichkeit unserer Lieferverpflichtung ein, so ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich der Lieferung, mit der wir den Liefertermin überschritten haben oder in Verzug geraten sind oder für welche die Unmöglichkeit eingetreten ist, von dem Liefervertrag zurückzutreten, nachdem er uns erfolglos eine Nachfrist gesetzt hat, die im Falle einer von uns nicht zu vertretenden Überschreitung eines Liefertermins, einer sonstigen Lieferverzögerung oder vorübergehender Unmöglichkeit mindestens drei Monate betragen und auch in allen anderen Fällen jedenfalls angemessen sein muß. Sonstige Ansprüche des Käufers wegen Lieferterminüberschreitung, sonstige Lieferverzögerung oder Unmöglichkeit, einerlei ob wir dieselbe zu vertreten haben oder nicht, bestehen nicht.
Bei Zahlungsverzug des Käufers, Stellung eines Antrages zur Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens sowie bei jeder wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers sind wir berechtigt, vom vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, oder die Belieferung von Vorauskassen abhängig zu machen.

4. Abnahme: Wird die Ware vom Käufer nicht abgenommen, so sind wir berechtigt, eine Nachfrist von 10 Tagen zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf nach unserer Wahl, sei es beschränkt auf die nicht abgenommene Lieferung oder außerdem auch hinsichtlich aller noch ausstehenden Lieferungen, entweder von dem Liefervertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung können wir den Ersatz des konkret berechneten, tatsächlich entstandenen Schadens verlangen.

5. Auskünfte und Raterteilung: Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten über die von uns gelieferten Waren, technische Beratungen und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluß jeglicher Haftung.
Insbesondere befreit unsere mündliche oder schriftliche anwendugstechnische Beratung den Käufer nicht von einer eigenverantwortlichen
Prüfung der gelieferten Waren auf Ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren oder Zwecke.

6. Zahlung: Die Rechnungsbeträge sind zahlbar hier eintretend innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto, ohne Abzüge.
Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und zahlungshalber angenommen gegen Erstattung der Verwertungsspesen. Für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr.
Als Zahlungseingang gilt bei Zahlungsmitteln der Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die jeweils älteste Hauptleistung verrechnet (§ 367 BGB). Bei Überschreitung des Zahlungziele ist der Käufer zur Zahlung banküblicher Zinsen zuzüglich etwaiger Kreditspesen verpflichtet.

III. Gewährleistung

Unter Ausschluß aller sonstigen Erfüllungs-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art und aus welchen Rechtsgründen, haften wir für Mängel unserer Lieferung wie folgt.

1. Der Käufer hat unverzüglich - erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung - zu prüfen, ob die gelieferte Ware einwandfrei und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Unterläßt er die Prüfung, entfällt für uns jegliche Haftung.
Etwaige Beanstandungen sind unter Angabe der Bestelldaten und der Rechnungs- und Versandnummern zu erheben. Offene Mängel sind sofort nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens sechs Wochen nach Erhalt der Ware anzuzeigen.
Für Ware, die entweder mit einem offenen Mangel oder nach Entdeckung eines verborgenen Mangels ohne unsere Zustimmung weiterverarbeitet und weiterveräußert worden ist, entfällt jegliche Gewährleistungshaftung unsererseits.
Bei berechtigten Beanstandungen können wir nach eigener Wahl eine Ersatzlieferung, Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängimachung des Kaufes vornehmen. Beanstandete Ware ist nur nach unserer Weisung zurückzusenden.
Wählen wir bei von dem Käufer erhobenen Mängelrügen die Ersatzlieferung und schlägt diese fehl, so steht dem Käufer nach unserer Wahl das Recht auf Minderung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages zu.
Angegebene Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert im Sinne des Gesetzes, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet sind. Bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft im Sinne des Gesetzes haften wir unter Ausschuß aller weitergehenden Ansprüchen wie folgt:
Wir leisten Gewähr für die in dem Fehlen von zugesicherten Eigenschaften liegenden Mängel nach Maßgabe und unter den Bedingungen der vorstehenden Ziffer. Läßt sich auch durch Gewährleistung gemäß vorstehender Bestimmung die zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllen, so haften wir auf Ersatz des unmittelbar an der Ware vorhandenen Schadens, es sei denn, die schriftliche Zusicherung zielt ausdrücklich auf einen ihrem Inhalt nach auch darüber hinausgehenden Erfolg ab; nur im letzteren Falle haften wir auf Ersatz des durch den Nichteintritt des Erfolges unmittelbar entstandenen, unvorhersehbar gewesenen Schaden.
In jedem Fall ist unsere Haftung der Höhe nach auf den Wert des Kaufpreises für den Teil der Lieferung beschränkt, auf den sich die Zusicherung der Eigenschaft bezieht.

2. Sonstige Haftung: Jede sonstige, über die vorstehenden Ziffern hinausgehende Haftung unsererseits, einerlei aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Gewährleistung, Verzug und Möglichkeit positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es nicht betrifft:
a.) eine zugesicherte Eigenschaft oder einen vergleichbaren Vertrauenstatbestand,
b.) einen Schaden, der durch einen unzumutbare Haftpflichtversicherung abgedeckt werden kann, oder
c.) ein Verhalten mit typischen Gefahren für Leben und Gesundheit.

IV. Technische Lieferbedingungen

Ergänzend gelten unsere besonderen technischen Lieferbedingungen, die als Anlage beigefügt sind.

V. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer alle Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber erfüllt hat. Der Käufer ist zu Verwertung bzw. zum Verkauf der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt, vorausgesetzt, daß er seinen Verpflichtungen uns gegenüber aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen fristgerecht nachkommt.
Unser Eigentum erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltungsware entstehenden neuen Erzeugnisse, welche demgemäß von dem Käufer für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB hergestellt werden. Bei der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit uns nicht gehörenden Sachen, erwerben wir Miteigentum in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 947 BGB. Soweit dennoch im Einzelfall durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung unser Eigentum an der Vorbehaltsware vollständig untergehen sollte, übereignet der Käufer uns schon jetzt hiermit die durch die Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung entstehenden Gegenstände als Sicherheit für unsere sämtlichen in Abs. 1 bezeichneten Ansprüche. Die in unserem Eigentum stehenden Gegenstände werden von dem Käufer für unser verwahrt, ohne daß dem Käufer aus der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung oder aus der Aufbewahrung Ansprüche gegen uns erwachsen.
Alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltsware einschließlich aller gemäß Abs. 2 in unserem Eigentum stehenden Gegenstände tritt der Käufer mit allen Neben- und  Sicherungsrechten, einschließlich Wechsel und Schecks, als Sicherheit für unsere sämtlichen in Abs. 1 bezeichneten Ansprüche schon jetzt an uns ab. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir gemäß Abs. 2 Miteigentum haben, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der unserem Miteigentumsanteil entspricht. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den Anteil im Betrag unserer Rechnung, einschließlich Umsatzsteuer für die mit veräußerte Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung im Rahmen eines Werkvertrages wird die Werklohnforderung in Höhe des anteiligen Betrages unserer Rechnung, einschließlich Umsatzsteuer für die mit verarbeitete Vorbehaltsware schon jetzt an uns abgetreten.
Der Käufer ist ermächtigt, solange er bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen und wir die Ermächtigung nicht widerrufen haben, über die in unserem Eigentum stehende Ware oder den uns abgetretenen Forderungen unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Käufer mit einer Zahlung uns gegenüber in Verzug, oder verletzt den Pflichten, so werden unsere sämtlichen in Abs. 1 bezeichneten Ansprüche sofort fällig. In diesen Fällen, sowie wenn uns aus anderen Gründen die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet erscheint, hat der Käufer uns auf unser Verlangen den Bestand der Vorbehaltsware einschließlich aller gemäß Abs. 2 in unserem Eigentum stehenden Gegenstände sowie die Abnehmer, an die er die Vorbehaltsware oder gemäß Abs. 2 in unserem Eigentum stehenden Gegenstände veräußert hat, mitzuteilen, und uns unter Ausschluß jedweden Zurückbehaltungsrecht die Inbesitznahme, insbesondere die Rücknahme der Vorbehaltsware oder gemäß Abs. 2 in unserem Eigentum stehenden Gegenstände zu ermöglichen, die Abtretung der uns zustehenden Forderung seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen herauszugeben. In der Rücknahme von Vorbehaltungsware liegt ein Rücktritt unsererseits vom Vertrage nur dann, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.
Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

VI. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auch sonstige Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Rahmen des rechtlich Möglichen gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck so nahe wie möglich kommt. Unsere sämtlichen Rechtbeziehungen zu dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes für den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG) und des einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EAG) ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort für unsere Lieferungsverpflichtungen ist der jeweilige Versand- oder Auslieferungsort. Erfüllungsort für sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Käufers gegenüber ist 72770 Reutlingen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckprozesse ist nach unserer Wahl 72770 Reutlingen oder der allgemeinen Gerichtsstand des Käufers.

dm-folien gmbh
Hans-Böckler-Str. 21
D-72770 Reutlingen


Amtsgericht Reutlingen, HRB 4108
Umsatzsteuer-Id-Nrt: DE 813 499 908

Geschäftsführer : Dieter Mühlinghaus, Patrick Mühlinghaus

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